Alle unsere Verkäufe und Lieferungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA JOWEAR, HAUENSTEIN (SO)
Offerten
Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst. Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten bearbeiten. Nach schriftlicher Bestätigung einer Offerte bzw. eines Musters gilt der Handel als abgeschlossen.
Preise und Aufträge
Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Die MwSt. ist in den Preisen nicht inbegriffen. Die angegebenen Preise verstehen sich bei folgenden Zahlungsmitteln: Barzahlung, Vorauszahlung per Bank‐/Post‐Überweisung, Zahlung per Nachnahme, Zahlungsanweisung (Internet‐ & Post‐ Banking oder Yellow Net). Die Preise verstehen sich inklusive Versand/Transport, Verpackung und Transportversicherung. Zollgebühren und Einfuhrsteuer gehen 100 % zu Lasten des Kunden. Wünscht der Kunde eine Expresslieferungen mit einem entsprechenden Transportunternehmen (z.B. DHL, Fedex, UPS etc.) gehen die Kosten zu Lasten des Kunden. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung der Bonität oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starker Währungsschwankungen Änderungen ergeben, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Bei der Annullierung von Bestellungen werden dem Besteller die Kosten für unsere Umtriebe in Rechnung gestellt.
Lieferfrist, Erfüllung der Lieferung und Transportschäden
Lieferfristen nach Vereinbarung, im Normalfall 3 ‐ 4 Wochen ab Eingang der Vorauszahlung. Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen einzuhalten. Treten jedoch von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf oder bei unseren Hersteller, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Eventuelle Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus, respektive bei Direktlieferungen unserer Vertragspartner deren Haus verlässt. Versand‐ und Transportgefahren (z.B. Beschädigungen, Verluste) gehen nicht zu unseren Lasten ‐ die Transportversicherung wird durch JOWEAR veranlasst und bezahlt. Die Verpackung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Aufwendige Spezialverpackung wird in Rechnung gestellt. Im Falle eines Transportschadens/‐verlustes muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und JOWEAR schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Ware immer vor dem Auspacken eingehend prüfen. Transportschäden müssen sofort, wenn möglich gleich direkt dem Chauffeur und anschliessend der Transportfirma mitgeteilt werden. Der Empfänger trägt alles zur Beweissicherung bei. Bei berechtigten Beanstandungen liefern wir nach unserer Wahl entweder einwandfreie Ersatzware oder erstatten gegen Rückgabe der Ware den Kaufpreis zurück.
Warenrücksendungen, Umtausch
Warenrücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware muss sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in Originalverpackung befinden. Auf Kundenwunsch speziell bestellte/angefertigte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Für die Umtriebe können wir einen angemessenen Kostenanteil in Abzug bringen.
Warenmuster
Musterlieferungen werden dem Kunden verrechnet. Wurde kein Muster verlange, wird kein Geld zurückerstattet aufgrund von Grössen‐, Farben‐, Materialbelangen. Geld kann nur dann zurückverlangt werden, wenn die gelieferte Ware nicht dem Muster (Farbe, Grösse, Material) entspricht. In diesem Fall muss der Kunde jedoch die Ware auf eigene Kosten an die von JOWEAR verlangte Adresse zurückschicken.
Zahlungskonditionen und Eigentumsvorbehalt
Vorauszahlung 100 %, in Ausnahmefällen und nach Vereinbarung 50 %, (bei 50 % Vorauszahlung, Restzahlung 10 Tage nach Lieferung rein netto). Wir behalten uns das Recht vor, eine davon abweichende Zahlungsweise zu verlangen. Das Zurückhalten von Zahlungen und Verrechnen unserer Forderungen mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. An allen verkauften Waren behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor.
Garantie, Haftung
Die Garantie erstreckt sich auf alle auftretenden Fehler, deren Existenz nachweisbar auf schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation zurückzuführen sind. Der Käufer kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann, statt nachzubessern, eine Ersatzware liefern. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, Farbunterschiede und natürliche Risse oder Flecken, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur‐ oder Witterungseinflüsse oder unsachgemässe Behandlung entstanden sind. Gewährungsleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen 10 Tagen seit Übergabe rügt. Garantie‐Ansprüche können nur beim Verkäufer oder Händler gegen Vorweisung der entsprechenden Rechnung geltend gemacht werden. Unsere Firma wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit ihren Kunden gütlich und einverständlich zu lösen.
Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Annahme ausdrücklich verweigert, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. Wird der bestellter Artikel vom Käufer nicht rechtzeitig abgeholt oder in Empfang genommen müssen die entstandenen Unkosten vollumfänglich vom Käufer bezahlt werden.
Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Olten.

